15 Kenntnis, dass die G.________ AG Zahlungen an die F.________ AG leistete, die einem finanziellen Aderlass der G.________ AG gleichkamen, ohne dass diese dafür eine Gegenleistung erhalten hätte. 8.4 Beweisergebnis Gestützt auf die Ausführungen hiervor erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt insofern als erstellt, als der Beschuldigte zum angeklagten Zeitpunkt Präsident des Verwaltungsrats mit Kollektivunterschrift der G.________ AG, einziger Verwaltungsrat mit Einzelunterschriftsberechtigung der F._____