instanz hierzu vorab zutreffend festhielt, produzierte die F.________ AG die Photo- voltaik-Anlagen nicht im Auftrag von Kunden bzw. Dacheigentümern, sondern suchte geeignete Dächer, projektierte anschliessend die Anlagen und gelangte daraufhin – also mit dem fertigen Projektvorschlag – an die Dacheigentümer, um mit diesen einen Dachmietvertrag schliessen zu können. Aus den Akten wird ersichtlich, dass es zum Abschluss von drei Dachmietverträgen kam, die Photovoltaikanlagen später jedoch nicht installiert wurden (pag. 06007198 ff.).