08001163, pag. 08001166 f.), wobei es sich gemäss Rechnungsrubrum um «Vorleistungen Engineering/Pauschalbetrag für die Arbeiten von Materialbeschaffung», um «Vorarbeiten Dachmiete» und «Internationale Projektarbeit/technische Abklärungen und Evaluationen von internationalen Projekten, Machbarkeits- und Konzeptstudien» handelte. Wie von der Vorinstanz zu Recht ausgeführt, kann mit Blick auf die vorhandenen Aussagen des Beschuldigten sowie der Mitarbeitenden der F.________ AG auch als erstellt gelten, dass die F.________ AG entsprechend dem Ziel und Zweck des N.________(Fond) Photovoltaikanlagen projektierte und dafür gewisse Aufwände hatte (Personal, Geschäftsmiete etc.).