_ AG war denn auch das Erstellen und Betreiben von Anlagen für die Energieproduktion im Bereich erneuerbarer Energien. Die Straf- und Zivilklägerin investierte somit nicht in bestimmte Projekte, sondern tätigte in erster Linie ein Investment in den N.________(Fond). Dies musste ihr mit Blick darauf, dass sie mit ihrer Unterschrift eigenhändig bestätigte, vom Prospekt des N.________(Fond) Kenntnis zu haben (vgl. pag. 04001100 ff.), aufgrund ihres schulischen Werdegangs, ihrer (langjährigen) beruflichen Erfahrung (Tätigkeit im Vermögensbereich, vgl. Ziff.