Auf diese Weise habe er die direkt und ausschliesslich von der Straf- und Zivilklägerin stammenden, der G.________ AG anvertrauten CHF 317‘580.00 vereinbarungs- und bestimmungswidrig nicht für Investitionen bzw. Vermögensanlagen in den Schweizer Solarzellenmarkt verwendet, d.h. für Beteiligungen an Unternehmen, sondern sie durch unrechtmässige Zahlungen an die F.________ AG in deren Nutzen zweckentfremdet (pag. 16 001 003 f.). Eventualiter habe der Beschuldigte auf diese Weise in Verletzung seiner organschaftlichen Vermögensfürsorgepflichten die G.________ AG am Vermögen geschädigt und die F.____