__ AG bezahlt bzw. bezahlen lassen. Die in Rechnung gestellten und bezahlten Leistungen habe der Beschuldigte keinen konkreten Projekten zuordnen können und habe sie unter anderem auch dadurch fingiert, dass er auf früheren bzw. älteren Projektunterlagen der M.________ AG sowohl Name als auch Logo der F.________ AG appliziert habe bzw. habe applizieren lassen. Auf diese Weise habe er die direkt und ausschliesslich von der Straf- und Zivilklägerin stammenden, der G.___