Die M.________ AG bestand vor der F.________ AG und baute Vorzeigeobjekte, welche O.________ durch den Beschuldigten gezeigt wurden. Am 9. November 2010 schloss der Beschuldigte als Intermediär einen Zusammenarbeitsvertrag (pag. 07003040 f.) mit der Q.________ AG betreffend des N.________(Fond) (zu diesem Zeitpunkt noch ________) ab. Inhalt dieses Zusammenarbeitsvertrags war die Entschädigung des Beschuldigten für die Beratung und Betreuung des Anlegers in Bezug auf die von der Q.________ AG emittierten Fonds. Am 25. und 26. August 2011 wurde die Q.________ AG durch die J.___