mehrfach begangen in H.________ zwischen dem 29.04.2013 und dem 24.08.2013 im Deliktsbetrag von insgesamt CHF 317'580.00 zum Nachteil der G.________ AG in Liquidation (Ziff. 1.1 AS) 5 und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen III. zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren;