5. Anträge der Parteien Die Straf- und Zivilklägerin stellte und begründete oberinstanzlich folgende Anträge (pag. 19282): 1. Der Beschuldigte sei wegen Betrugs zu verurteilen. 2. Die Zivilklage sei gutzuheissen und der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Straf- und Zivilklägerin CHF 317'580.00 zu zahlen. 3. Die Grundbuchsperre sei zwecks Sicherung der Forderung aufrechtzuerhalten. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte und begründete demgegenüber Folgendes (pag. 19278 ff. bzw. pag. 19286 ff., Hervorhebungen im Original): I.