4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten ein ergänzender Leumundsbericht (zu demjenigen vom 22. Februar 2022, pag. 19074 ff.), ein aktueller Betreibungsregisterauszug samt Verlustscheinübersicht sowie ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 19252 f., pag. 19255 und pag. 19257). Sowohl die Straf- und Zivilklägerin als auch der Beschuldigte wurden zudem an der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals befragt (pag. 19262 ff. und pag. 19268 ff.).