3 Verhandlung an die als Zustelldomizil bezeichnete Adresse gesandt werde, sofern die Straf- und Zivilklägerin eine schriftliche Erklärung hinsichtlich gewisser Voraussetzungen unterzeichne (Einverständnis mit der Zustellung am Zustelldomizil, Verzicht auf rechtshilfeweise Zustellung, Kenntnisnahme der Unwiderruflichkeit des Einverständnisses, Bestätigung der Anwesenheit an der oberinstanzlichen Verhandlung) und eine Sicherheitsleistung in der Höhe von CHF 6'000.00 leiste (pag. 19173 ff.).