19072 f.). Mit Eingabe vom 22. März 2022 ersuchte Rechtsanwalt D.________ namens der Straf- und Zivilklägerin um Prüfung eines Verzichts auf die Zustellung der für die Straf- und Zivilklägerin bestimmten Vorladung durch die internationale Rechtshilfe und stattdessen um direkte Zustellung der Vorladung über ihn als Vertreter (pag. 19108 ff.). Am 25. April 2022 wurde dem Obergericht des Kantons Bern durch das Bundesamt für Justiz ein Schreiben der ________ Behörden vom 24. März 2022 (ohne Übersetzung) weitergeleitet und dieses sogleich zur ________ Übersetzung in Auftrag gegeben. Besagtem Schreiben