2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt D.________ namens und im Auftrag der Straf- und Zivilklägerin mit Eingabe vom 16. Oktober 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 18808). Die Berufungserklärung datiert vom 22. Februar 2021 und ging am 23. Februar 2021 frist- und formgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 18978 ff.). Da gestützt auf Art. 399 Abs. 3 lit. b StPO in der schriftlichen Berufungserklärung lediglich anzugeben ist, welche Abänderungen des erstinstanzli-