14 Geldstrafen/Bussen von rund CHF 27'000.00). Per Aufgebots- und Vollzugsverfügung vom 12. Februar 2021 (nach erfolglosem Beschwerdeverfahren bei der Vorinstanz wegen des beantragten Vollzugs mit Electronic Monitoring) waren es aufgrund von Zahlungen der Beschwerdeführerin noch 39 zu vollziehende Ersatzfreiheitsstrafen im Umfang von 371 Tagen betreffend Strafen in einem Zeitraum vom 9. März 2016 bis nunmehr 27. November 2019 (BVD-Akten pag. 210 ff.; in Frage stehende Geldstrafen/Bussen von rund CHF 25'000.00).