Die Beschwerdeführerin bringt diesbezüglich sinngemäss vor, sie verfüge neu über ein regelmässiges Erwerbseinkommen, das ihr Existenzminimum übersteige. Sie habe eine Stelle in einem Testzentrum gefunden, welches ihr ein regelmässiges Einkommen ermögliche. Entsprechend habe sie auch damit begonnen, monatlich CHF 1'000.00 nachträglich zu bezahlen. Diese neue Ausgangslage habe, zusammen mit den gesundheitlichen Problemen, die Beschwerdeführerin veranlasst, einen Vollzugsaufschub zu beantragen.