ps://www.upd.ch/de/angebot/forensik/forensikstation-etoine.php, beide zuletzt besucht am 22. März 2022). Im Falle einer akut auftretenden Suizidalität könnten durch die Vollzugseinrichtung somit geeignete Massnahmen ergriffen werden. In Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung würde darüber hinaus selbst eine erhebliche Suizidgefahr einem Vollzug der Haftstrafe nicht entgegenstehen. Zusammenfassend bestehen in den Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten des Kantons Bern ausreichende Möglichkeiten, um auf eine allfällige Suizidgefahr angemessen zu reagieren.