Es wurde festgehalten, dass die Beschwerdeführerin in gutem Allgemein- und Ernährungszustand ist, normale Herztöne, keine pathologischen Herzgeräusche aufweist und die 24h- Blutdruckmessung eine schwankende, jedoch insgesamt ausreichend gut eingestellte arterielle Hypertonie zeigt (BVD-Akten pag. 263 f.). Wie die Vorinstanz weiter festhielt, kann der abschliessende Hinweis, wonach um Kontrolle und Einstellung der kardiovaskulären Risikofaktoren gebeten wird (BVD-Akten pag. 264), nicht dergestalt umgedeutet werden, dass eine gutachterliche Beurteilung der Hafterstehungsfähigkeit angezeigt wäre (Erwägung Vorinstanz X.__