Die Bussen und Geldstrafen nachträglich zu bezahlen, sei der Beschwerdeführerin vor dem vorgesehenen Antritt des Vollzugs nicht möglich gewesen, weil sie nicht über ein Einkommen verfügt habe, das ihr Existenzminimum gedeckt hätte. Dies habe sich mit der Pandemie und dem damit verbundenen Testregime der Kantone geändert, indem die Beschwerdeführerin eine Stelle in einem Testzentrum gefunden habe, die ihr ein regelmässiges Einkommen ermögliche. Entsprechend habe sie damit begonnen, monatlich CHF 1'000.00 nachträglich zu bezahlen. Die neue Ausgangslage, zusammen mit den gesundheitlichen Problemen, habe die