5 ber 2016 (abrufbar unter https://www.konkordate.ch/konkordatliche-erlasse-ssed [nachfolgend: Richtlinie SSED 17ter.0] verwiesen, wonach für den Fall, dass die rechtskräftig verurteilte Person vor dem Antritt der Strafe ein Gesuch um Verschiebung des Vollzugsantritts gestützt auf ein ärztliches Zeugnis stelle, die Vollzugsbehörde entweder ihren Vertrauensarzt mit der medizinischen Begutachtung beauftrage oder aufgrund eines eingereichten Zeugnisses entscheide.