6. Gestützt auf die Beschwerde eröffnete die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern am 30. Dezember 2021 das Beschwerdeverfahren. Sie erteilte der Beschwerde antragsgemäss die aufschiebende Wirkung und gab der SID, verbunden mit der Aufforderung, die Vollzugsakten einzureichen, Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen (pag. 33 f.). Mit Eingabe vom 10. Januar 2022 beantragte die SID die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werde. Der Eingabe wurden die Akten beigelegt (pag. 39 ff.).