4. Mit Entscheid vom 17. November 2021 wies die SID die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat, und auferlegte der Beschwerdeführerin die Verfahrenskosten von CHF 1'000.00. Eine Parteientschädigung wurde nicht gesprochen (X.________, pag. 030 ff.). 5. Mit Eingabe vom 24. Dezember 2021 erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 17. November 2021 und stellte folgende Rechtsbegehren (pag. 1 ff.):