Die BVD gewährten der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. Juni 2021 das rechtliche Gehör zur geplanten Abweisung des Gesuchs um Vollzugsaufschub (BVD-Akten, pag. 244 ff.). Mit Schreiben vom 5. Juli 2021 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin scheine sich erneut verschlechtert zu haben (BVD-Akten, pag. 258). Sodann teilte Rechtsanwalt B.________ mit Schreiben vom 28. Juli 2021 weiter mit, gemäss ärztlichem Bericht sei bei einem Freiheitsentzug der Beschwerdeführerin eine Aggravation der Depression zu erwarten.