2 sei (BVD-Akten, pag. 240). Gleichentags forderten die BVD die Beschwerdeführerin auf, diverse Fragen zu ihrem Gesundheitszustand der zuständigen Ärzteschaft zur Beantwortung zu unterbreiten (BVD-Akten, pag. 233 f.). Dem kam die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 7. Mai 2021 nach und machte gestützt darauf geltend, sofern der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe gleichwohl weiterverfolgt werde, erscheine ein Gutachterbeizug zur Beurteilung der Hafterstehungsfähigkeit unausweichlich (BVD-Akten, pag.