Mit Schreiben der BVD vom 4. Oktober 2019 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass der Vollzug in Form von gemeinnütziger Arbeit bei Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen nicht möglich sei und ihr wurde eine Aufge- bots- und Vollzugsverfügung (welche diejenige vom 13. September 2019 ersetzte) zugestellt (BVD-Akten, pag. 078 ff.). Mit Gesuch vom 10. Oktober 2019 stellte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, ein Gesuch um Anordnung der Ersatzmassnahme des Electronic Monitoring (EM; BVD-Akten, pag. 087 ff.). Dieses Gesuch wiesen die BVD schliesslich mit Verfügung vom 11. September 2020 ab (BVD-Akten, pag.