Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 2. Dezember 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als die Zivilklage des Strafklägers C.________ ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten abgewiesen wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Beschimpfung, begangen am 14. Juni 2020 um ca. 00:08 Uhr am Bahnhof D.________ z.N. von C.________; 2. der versuchten Drohung, begangen am 14. Juni 2020 um ca. 00:08 Uhr am Bahnhof D.________ z.N. von C.________; und in Anwendung der Artikel