Gemäss Ausführungen anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung beläuft sich das monatliche Nettoeinkommen des Beschuldigten auf CHF 5'100.00. Hinzu kommen CHF 425.00 Anteil des 13. Monatslohns sowie Betreuungszulagen im Umfang von CHF 230.00 (pag. 317 f. Z. 37 ff. sowie pag. 320 Z. 9). Ohne Berücksichtigung von allfälligen Spesen beträgt das monatliche Nettoeinkommen damit insgesamt CHF 5'755.00. Unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% sowie der monatlichen Unterhaltsbeiträge von CHF 1'000.00, welche der Beschuldigte an seine Tochter leistet (pag.