Strafmass Für die versuchte Drohung sowie die Beschimpfung resultiert gestützt auf die vorangehenden Erwägungen in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB eine Gesamtgeldstrafe von 55 Tagessätzen. 15.6 Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens 30 und höchstens 3000 Franken. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten, kann der Tagessatz bis auf zehn Franken gesenkt werden. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirt-