Geschütztes Rechtsgut von Art. 177 StGB ist die Ehre, d.h. der Ruf und das Gefühl, ein ehrbarer Mensch zu sein. Die verbale Beschimpfung («Nuttäsohn», «Bitch tu madre») dauerte vorliegend nur kurz und wies keine besondere Verwerflichkeit auf. Zu berücksichtigen ist indes, dass der Beschuldigte zwei bis drei Mal gegen den Strafkläger spuckte und ihn dabei mindestens einmal im Gesicht und im rechten Auge traf. Ein solches Verhalten ist – insbesondere in Zeiten des Coronavirus – ein starker Ausdruck von Missachtung.