25 oder Schrecken versetzten, so dass der zur Tat gehörende Erfolg nicht eintrat und der objektive Tatbestand damit nicht erfüllt ist; es bleibt beim Versuch. Mit Blick auf die Aussage von G.________, wonach sowohl der Beschuldigte als auch der Strafkläger «Platzhirsche» hätten sein wollen (pag.