Dabei handelt es sich zweifelsohne um eine schwere Drohung im Sinne von Art. 180 StGB. Gleich verhält es sich auch hinsichtlich der Äusserung «i mache di fertig», zumal auch diese einen schweren Nachteil in Aussicht stellt. Nach Überzeugung der Kammer ist sodann auch der Ausdruck «i figge di» als schwere Drohung im Sinne des Gesetzes einzustufen. Zu beachten gilt es hierbei, dass diese Äusserung nicht mit dem Ausdruck «figg di» zu verwechseln ist, was zwar als vulgär gilt, heutzutage aber insbesondere unter jungen Menschen umgangssprachlich im Sinne von «Arschloch» benutzt wird.