11. Versuchte Drohung 11.1 Theoretische Grundlagen zum Tatbestand Für die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand von Art. 180 StGB kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 238 f., S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend hält die Kammer fest, dass sich die Frage, ob der in Aussicht gestellte Nachteil schwer wiegt, nach objektiven Massstäben und nicht nach der individuellen Empfindlichkeit des Betroffenen beurteilt.