_ sprach den Beschuldigten infolgedessen auf das Gespräch an, wobei zu diesem Zeitpunkt die Diskussion zwischen dem Beschuldigten und dem unbekannten Dritten praktisch oder gerade beendet war. Der Beschuldigte befand sich bereits in aufgeheizter Stimmung, als E.________ und der Strafkläger an ihn herantraten, was von H.________ und G.________ sinngemäss bestätigt wird. Dass alleine das Herantreten und die Nachfrage der Fusspatrouille wie vom Beschuldigten angegeben ein provozieren-