21 seien die üblichen Worte gewesen wie «i bringä di um», «figg di» und so weiter. Bei der Staatsanwaltschaft zählte er weiter die Ausdrücke «Nuttensohn» und «Bitch tu madre» auf, was wie erwähnt vor dem Hintergrund, dass er sich im Vorfeld der Einvernahme mit dem Strafkläger austauschte und den Polizeirapport las, wenig erstaunt. Immerhin sprach E.________ bereits anlässlich der ersten Einvernahme von den «üblichen Worten und so weiter» (pag. 11 Z. 91). Die Aussagen von E.________ weisen ferner keine Lügensignale oder aggravierende Elemente auf.