_ geschildert, spricht auch die Videoaufnahme ________. Dieser ist wie bereits zu entnehmen, dass der Strafkläger und E.________ um ca. 00:08:55 aus dem Bild verschwinden und um ca. 00:09:00 wieder erscheinen, indem sie die Rolltreppe in entgegengesetzter Richtung hinaufrennen. Dabei geht E.________ dem Strafkläger voraus. Dieser Umstand untermauert seine Aussagen betreffend Spuckattacke ungemein, zumal es darauf hinweist, dass etwas passiert sein muss, das auch E.________ sofort dazu veranlasst hatte, die Rolltreppe in entgegengesetzter Richtung zurück zu rennen. Entgegen der Auffassung der Verteidigung (pag.