Vielleicht habe der Beschuldigte das Gefühl gehabt, sie würden ihn auf der Rolltreppe anhalten wollen, aber sie hätten einfach zu J.________(Örtlichkeit) gewollt. Weiter erklärte der Strafkläger auf entsprechende Frage hin, er sei dem Beschuldigten insofern im Weg gestanden, als sie [der Strafkläger und E.________] auf der rechten Seite gestanden hätten, so, dass wenn Leute überholen wollten, diese auf der linken Seite hätte überholen können. Der Beschuldigte habe aber trotzdem bei ihm [dem Strafkläger] durchmüssen und mit der Weste und dem Gurt stehe man schon etwas im Weg, weshalb er auch zur Seite gemusst habe, damit er [der Beschuldigte] durchgekommen sei (pag. 29 Z. 153 ff.).