So erklärte er eindrücklich, dass er schon seit 2012 im Sicherheitsdienst arbeite, sich schon vieles habe anhören müssen und dass dies ein wenig dazugehöre. Er sei jedoch noch nie angespuckt worden, das sei das «Niedrigste und Grüsigste», was ihm bis jetzt passiert sei (pag. 29 Z. 137 ff.; pag. 195 Z. 6 ff.). Insbesondere die Spuckattacke vermochte der Strafkläger eindrücklich zu beschreiben. So führte er im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er habe realisiert, wie etwas Warmes auf der rechten Seite seines Gesichts «runterrenne» (pag. 194 Z. 5 ff.; pag. 28 Z. 104 f.).