Gemäss eigenen Angaben arbeitet der Strafkläger seit mehreren Jahren im Sicherheitsdienst und ist sich offenbar einiges gewohnt. Mit Blick darauf wäre nur schwer nachvollziehbar, warum er wegen einer solchen Aussage derart schnell und in entgegengesetzter Richtung die Rolltreppe hinaufrennen sollte. Vielmehr deutet seine Reaktion bzw. sein Verhalten darauf hin, dass mehr geschehen sein muss als lediglich die Frage des Beschuldigten, was er [der Strafkläger] so blöd «luege». Als unglaubhaft erweisen sich die Aussagen des Beschuldigten schliesslich auch hinsichtlich der gegen den Strafkläger gerichteten Ausdrücke.