Dass der Strafkläger dem Beschuldigten generell auf der Rolltreppe den Weg versperrt hätte, ist – wie hiervor bereits ausgeführt – ebenso falsch; vielmehr lässt sich den Videoaufnahmen entnehmen, dass der Strafkläger dem Beschuldigten, als dieser auf der Rolltreppe plötzlich wieder umkehrte, zwar kurz gegenüberstand, aber praktisch gleichzeitig auswich und ihm Platz machte, damit dieser durchgehen konnte. Dass es dabei etwas eng gewesen sein dürfte, versteht sich aufgrund der Gege-