Anlässlich der ersten Einvernahme führte er lapidar aus, bei der Rolltreppe hätten der Mitarbeiter der F.________(AG) und dessen Kollege ihnen wohl den Weg versperren wollen. Er sei dann neben der Rolltreppe gewesen und habe ihn gefragt, was das Problem sei, er solle sie einfach in Ruhe lassen. Beim Weggehen habe der Mitarbeiter der F.________(AG) mit dem Pfefferspray herumgesprayt (pag. 51 Z. 68 ff.). Diese Aussagen änderten sich bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme dahingehend, dass der Strafkläger, als sie die Rolltreppe hätten runtergehen wollen, vor ihm durch sei und ihm wie den Weg versperrt und gesagt habe, dass er nicht durchkommen könne (pag. 59 Z. 102 ff.).