___ oder den weiteren Beteiligten in Einklang bringen. H.________ sprach gar davon, die beiden Männer der F.________(AG) hätten nichts gemacht (pag. 36 Z. 82 f.). Als unzutreffend erweist sich insbesondere zudem die Behauptung, der Strafkläger habe ihn von hinten am Arm gepackt. Diesbezüglich ist der Videoaufnahme ________ nämlich zu entnehmen, dass der Beschuldigte vom Strafkläger zu keiner Zeit am Arm gepackt wurde. G.________ gab ebenfalls zu Protokoll, dass es zwischen dem Strafkläger und dem Beschuldigten zu keinem Körperkontakt gekommen war.