44 Z. 122 ff.). Er habe nicht gesehen, dass der Beschuldigte gespuckt haben soll. Sie hätten den ganzen Abend dann etwas Stunk zusammen gehabt und dass es ein Theater gewesen sei. Er habe ihm [dem Beschuldigten] einfach gesagt, dass sie als Gruppe dort gewesen seien. Dass er auf so etwas reagiert habe, habe ihnen allen den Abend kaputt gemacht, wenn er so einen Vorfall habe, bei dem auch Pfefferspray eingesetzt werde (pag. 46 Z. 190 ff.; pag. 47 Z. 209 f.). Aus seiner Sicht sei alles unnötig gewesen, weil sich da zwei «Möchtegern Platzhirsche» über den Weg gelaufen seien.