Ihre Gruppe habe gehen wollen. Als sich der Beschuldigte vom anderen getrennt gehabt habe, die Situation mithin erledigt gewesen sei, seien die beiden Mitarbeiter der F.________(AG) gekommen. Er müsse sagen, es sei eine laute Diskussion zwischen dem Beschuldigten und seinem Bekannten gewesen (pag. 43 Z. 76 ff.). Die Mitarbeiter der F.________(AG) hätten sich wie in die Diskussion eingemischt. Es sei zwar deren Job, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, aber es sei ja schon alles geklärt gewesen (pag. 43 Z. 84 f.). Ein Einmischen in dieser Art sei übertrieben gewesen (pag. 44 Z. 91 f.; pag. 47 Z. 206 f.).