Aussagen der Auskunftsperson G.________ G.________ gab an der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 12. Januar 2021 an, seit dem Vorfall mit dem Beschuldigten Kontakt und mit ihm über das Vorgefallene gesprochen zu haben (pag. 42 Z. 22 ff.). Aus seiner Sicht sei das Urteil [Strafbefehl] nicht korrekt. Was dem Beschuldigten angelastet werde, sei aus seiner Sicht so nicht passiert (pag. 42 Z. 33 ff.). Am 14. Juni 2020 kurz nach Mitternacht habe der Beschuldigte auf dem Vorplatz vom I.________(Café) mit einer anderen Person diskutiert. Ihre Gruppe habe gehen wollen.