Die Zeugin H.________ gab an der staatsanwaltlichen Befragung am 12. Januar 2021 an, seit dem Vorfall mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt und über den Vorfall gesprochen zu haben (pag. 35 Z. 39 ff.). Der Beschuldigte habe am 14. Juni 2020 kurz nach Mitternacht mit einem Kollegen eine Diskussion gehabt, einfach verbal diskutiert. Es seien dann zwei Männer der F.________(AG) gekommen, hätten dort gestanden und hätten nichts gemacht. Die zwei jungen Männer hätten gesagt, es sei alles wieder in Ordnung und das Gespräch zwischen ihnen sei dann vorbeigewesen.