17. Z. 148 ff.). Auf konkrete Frage der Verteidigung des Beschuldigten, wie er die Spuckattacke mitbekommen habe, gab E.________ an, er habe die Spuckattacke gesehen. Die ersten beiden Male habe der Beschuldigte den Strafkläger nicht getroffen, beim weiteren Mal aber ins Gesicht. Er habe auch gesehen, wie sich der Strafkläger ins Gesicht gefasst habe. Man habe gesehen, dass es gewollt gewesen sei und er ihn habe treffen wollen (pag. 19 Z. 224 ff.). 10.3.4 Aussagen der Zeugin H.________ Die Zeugin H.____