Auf Frage zum Zustand des Beschuldigten antwortete E.________ weiter, dieser sei stark aggressiv gewesen, was sich alles auf seinen Patrouillenpartner übertragen habe, obwohl sie davor gar nicht involviert gewesen seien. Es sei alles etwas aus dem Ruder gelaufen (pag. 16 Z. 97 ff.). Sein Partner sei nicht aggressiv gewesen (pag. 16 Z. 102 f.). Auf Frage, ob sich der Strafkläger beim Kreuzen extra breitgemacht habe, antwortete E.________, wenn man beleidigt werde, halte man sicher ein bisschen entgegen, aber es sei nichts Spezielles gewesen. Es sei dort eng gewesen (pag. 17 Z. 127; pag. 18 Z. 172).