Sie hätten die gleiche Rolltreppe nehmen müssen, da sie den J.________(Örtlichkeit) hätten schliessen müssen. Der Beschuldigte habe sich dann umgedreht und sei zurückgekommen, als sie noch nicht ganz auf der Rolltreppe gewesen seien. So seien sie aneinandergeraten und der Beschuldigte habe den Strafkläger beleidigt (pag. 14 f. Z. 43 ff.). Sie seien auf der Rolltreppe weitergegangen, um den J.________(Örtlichkeit) zu schliessen. Es sei dann weitergegangen, mithin, dass der Beschuldigte den Strafkläger von oben nach unten weiter beleidigt habe. Dann sei es zur Spuckattacke gekommen. Der Beschuldigte habe zwei oder drei Mal runtergespuckt und seinen Kollegen einmal im Gesicht getroffen.