Sie hätten den Aggressor passieren lassen und seien mit der Rolltreppe nach unten gegangen. Als sie etwa in der Hälfte der Rolltreppe gewesen seien, habe sich der Aggressor über das Geländer gebeugt. Er habe den Strafkläger erneut beschimpft und angespuckt. Sie seien umgedreht und die Rolltreppe wieder nach oben gegangen. Der Beschuldigte sei mit einer Gruppe von ca. fünf bis zehn Personen unterwegs gewesen und sie [der Strafkläger und E.________] hätten den Beschuldigten anhalten wollen. Da es sich um eine grössere Gruppe gehandelt habe, habe der Strafkläger den Pfefferspray gezogen und diesen auch gegen den Beschuldigten einsetzen müssen (pag. 10 Z. 32 ff.).