Der Beschuldigte sei vor ihm auf der Rolltreppe gewesen. Dann habe sich der Beschuldigte umgedreht, er [der Strafkläger] sei hinter ihm gewesen. Der Beschuldigte habe ihn gefragt «Was luegsch so blöd? Wosch es Müntschi?». Eine andere Person habe den Beschuldigten beruhigen wollen. Sein Arbeitskollege wiederum habe ihm [dem Strafkläger] gesagt, in Richtung J.________(Örtlichkeit) weiterzugehen (pag. 193 Z. 27 ff.). Der Beschuldigte habe dann oben am Geländer über der Rolltreppe vor dem Kiosk gestanden und sei sehr auf ihn fixiert gewesen. Er habe ihm «Schlämperlige» nachgerufen.