Er habe jedoch nichts begangen, das er bereuen oder wo er denken würde, er hätte sich falsch verhalten. Zum konkreten Ablauf des Vorfalls führte er aus, er wisse noch, dass sie diskutiert hätten, wieso er [der Strafkläger] sich eingemischt habe und was sein Problem gewesen sei, denn er [der Strafkläger] sei ziemlich forsch vorangegangen bzw. auf ihn zugekommen. Es habe eigentlich keine Anzeichen gegeben bzw. sei nicht nötig gewesen, dass er [der Strafkläger] hätte eingreifen müssen. Dies sei alles vor dem Geschehen auf der Rolltreppe gewesen. Auf der Rolltreppe sei es dann das Gleiche gewesen.